Studienfinanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten für Studierwillige
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Im Regelfall wird die Finanzierung eines Studiums etwa zur Hälfte durch die Eltern getragen, diverse Studentenjobs bringen ein weiteres Plus in die Kasse, der Rest stammt zumeist aus den Mitteln, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt werden.
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz wird die staatliche Unterstützung für Studenten geregelt. Der Sinn des BAföG besteht darin, eine Chancengleichheit zwischen den Schulabgängern zu schaffen und jene zu fördern, die sich aufgrund ihrer familiären Situation ansonsten kein Studium leisten könnten. BAföG-Empfänger dürfen in der Regel nicht älter als 29 Jahre sein. Die Höhe der durch das BAföG bereitgestellten Finanzmittel richtet sich nach dem Einkommens- und Vermögensstatus des Studierenden selbst, seines eventuell vorhandenen Ehegatten und auch nach den elterlichen Verhältnissen. Der Maximalsatz beträgt 584,- Euro monatlich. Die eine Hälfte des Betrages wird als zinsfreies Darlehen gewährt, die andere Hälfte muss nicht zurückbezahlt werden. BAföG wird in der Regel für die Gesamtdauer des Studiums ausbezahlt. Unter Umständen kann BAföG auch für Ausbildungen im Zweiten Bildungsweg, beispielsweise für den Besuch einer Abendschule oder für ein Fernstudium, gewährt werden. Nach einem Bachelor-Studium könnten sich Probleme ergeben, falls der aktuelle Studiengang nicht auf diesem aufbaut.
Bislang wird nur ein verschwindend geringer Teil der „Finanzierung Studium“ aus diversen Krediten gespeist. Aufgrund der stetig wachsenden Mehrbelastung, dabei nicht zuletzt der Studiengebühren wegen, kommen derzeit nicht wenige Studenten finanziell ins Straucheln. Auf die speziellen Bedürfnisse der angehenden Akademiker zugeschnittene Kredite scheinen eine ideale Alternative zu bieten. Wie alle Kredite können jedoch auch Studentenkredite die Gefahr der Überschuldung bergen.
Spezielle Studentenkredite gibt es bei verschiedenen Kreditinstituten, wie der Deutschen Bank, den Sparkassen, der Dresdner Bank, der HypoVereinsbank, der DKB-Bank oder bei privaten Bildungsfonds, wie „Career Concept“.
Wenn es um eine effektive Bildungsfinanzierung geht, ist allerdings die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) -Bankengruppe die erste Adresse für Kredit suchende Studierende.
Die KfW-Bankengruppe handelt im staatlichen Auftrag und ist gesetzlich zur Bildungsfinanzierung verpflichtet.
Sie gewährt sowohl Studien-, als auch Bildungskredite für deutsche Staatsbürger, die an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren, die Zwischenprüfung bestanden oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben, oder aber ein Aufbaustudium absolvieren oder an einem studiumrelevanten in- oder ausländischen Praktikum teilnehmen.
Der kreditberechtigte Student darf nicht älter als 35 Jahre sein. Der Kredit für Studenten wird normalerweise nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt.
Unter gesonderten Voraussetzungen können zudem ausländische, insbesondere aus EU-Ländern stammende Studenten gefördert werden.
Durch den Studienkredit mit seinen flexiblen Rückzahlungskonditionen soll Studierwilligen aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit geboten werden, ohne höhere finanzielle Belastung zu studieren. Die Kreditnehmer können schon ab dem 1. Semester für die Dauer des gesamten Studiums, höchstens aber für fünf Jahre, den Studienkredit bis zur monatlichen Maximalhöhe von 650,- Euro in Anspruch nehmen. Nach Beendigung des Studiums und nach einer sechs bis dreiundzwanzig Monate währenden Ruhephase, muss der geschuldete Betrag nach spätestens fünfundzwanzig Jahren zurückgezahlt werden. Der Zinssatz ist variabel, entspricht den im Finanzwesen üblichen Konditionen und wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober den aktuellen Begebenheiten angepasst. Der Studienkredit kann bei den örtlichen Sparkassen, den Volks-und Raiffeisenbanken oder beim Studentenwerk beantragt werden. Der Student muss jedoch seine Berechtigung zur Kreditförderung für jedes Semester erneut durch eine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen.
Der Bildungskredit der KfW-Bankengruppe fördert Studenten ab der Zwischenprüfung. Diese Art von Studentenkredit wird zusätzlich zum BAföG und nur bei hoher finanzieller Belastung vergeben. Die eigenen Einkommensverhältnisse und die der Eltern spielen hierbei jedoch keine Rolle. Der Bildungskredit wird vom ersten Tag an verzinst und umfasst ein monatliches Darlehen von 300,- Euro, das bis zu 24 Monate lang ausgezahlt wird. Bei außergewöhnlicher finanzieller Belastung, wie beispielsweise der Anschaffung teuren Arbeitsmaterials, kann der Studierende nochmals eine Summe von 1800,- Euro erhalten, wobei ein Gesamtbetrag von 7200,- Euro keinesfalls überschritten werden darf. Der Zinssatz ist auch hier variabel und vom Sechs-Monats-Euribor (European Interbank Offered Rate) abhängig. Dazu kommt noch ein Prozent Marge. Der Bildungskredit ist die ersten vier Jahre tilgungsfrei. Danach sind monatliche Raten von 120,- Euro zurückzubezahlen, die am jeweiligen Quartalsende abgebucht werden. Alternativ dazu kann der gesamte Bildungskredit oder ein Teil davon auch vorzeitig gebührenfrei abbezahlt werden. Ein zusätzlicher Bonus kann in diesem Falle aber nicht gewährt werden.
Den Bildungskredit können Studierende beim Bundesverwaltungsamt unter der folgenden Adresse schriftlich beantragen.
Bundesverwaltungsamt (BVA),
Abt. IV 8,
50728 Köln
Neben der KfW-Bankengruppe gibt es noch weitere interessante Institute zur „Studiums Finanzierung“, die allerdings teilweise in regional begrenztem Rahmen agieren und somit nicht allen Studierenden zur Verfügung stehen. Die NRW-Bank beispielsweise unterstützt Studenten in Nordrhein-Westfalen durch ein entsprechendes Darlehen ohne den ansonsten üblichen Nachweis von Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und ohne Berücksichtigung der familiären Einkommensverhältnisse. Wie lange der Kredit ausbezahlt wird, entscheidet der Studierende nach eigenem Ermessen, ebenso die Höhe der jeweiligen Raten bei der späteren Abbezahlung des Darlehens. Die Kreditsumme muss erst nach dem Eintritt ins Berufsleben, normalerweise zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, zurückbezahlt werden, wenn das Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 960,- Euro und bei Verheirateten 1440,- Euro übersteigt. Der Zinssatz liegt derzeit bei knapp sechs Prozent.
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Foto: Antrag stellen von Pixelio.de Fotograf: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
