Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Google kann nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
Pressemitteilung des BGH Nr. 93 v. 29. 4. 2010
